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11Feb. 2021

2.744 Fälle von Mindestlohnunterschreitungen im Jahr 2018 – Auftraggeber aufgepasst!

11. Februar 2021|Schlagwörter: , , , , |

In Deutschland können Auftraggeber für die Zahlung des Mindestlohns an Arbeitnehmer des Auftragnehmers haften. Und das kann teuer werden! Verankert ist diese Regelung in § 13 des Mindestlohngesetzes. Mit einer unterzeichneten Selbstauskunft zum Mindestlohn der relevanten Personen können Sie dieses Haftungsrisiko minimieren. Kontaktlos, elektronisch, papierlos!

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